Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen:
- Reaktionsmasse aus Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenyl-Derivaten
Verwendung in Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermitteln und Fetten - Perfluamin
Verwendung in der Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte, Maschinen und Fahrzeugen - Octamethyltrisiloxan
Verwendung in der Herstellung und/oder Formulierung von: Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitsprodukten, Arzneimitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, Beschichtungen und nichtmetallischen Oberflächenbehandlungen sowie Dicht- und Klebemitteln - 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure
Verwendung in Schmiermitteln, Fetten, Trennmitteln und Metallbearbeitungsflüssigkeiten - O,O,O-Triphenylthiophosphat
Verwendung in Schmierstoffen und Fetten
Die vollständige Liste finden Sie hier:
Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe - ECHA
Durch die Aufnahme von Stoffen in die Listen kann für Unternehmen eine Reihe von Informationspflichten entstehen. So sind Lieferanten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, Abnehmern Informationen zur sicheren Verwendung bereitzustellen, wenn SVHC-Stoffe mit einem Massenanteil größer als 0,1 Prozent in ihren Erzeugnissen enthalten sind. Auf Ersuchen sind auch Verbraucher zu informieren. Zudem besteht nach Artikel 7 für Hersteller oder Importeure eine Pflicht zur Notifizierung bei der ECHA und zur Eintragung in die SCIP Datenbank nach der Abfallrahmenrichtlinie.